Zweitens: Anforderungen an das Baupersonal
1Das Baupersonal muss beim Betreten der Baustelle einen Sicherheitshelm tragen und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen treffen.
2Das Baupersonal muss die Baustelle mit eigenen Baugenehmigungen betreten.
3Wenn das Baupersonal betrunken oder krank ist, ist es strengstens verboten, die Baustelle zu betreten.
4Wenn die Bauarbeiter eine Höhe von mehr als 2 m erreichen, sollten sie besonders vorsichtig sein.
5- Elektriker müssen eine Arbeitsgenehmigung (innerhalb der Gültigkeitsdauer) besitzen und vor dem Bau mit den notwendigen Schutzmaßnahmen ausgestattet sein.
6Bei Arbeiten in Höhen müssen die Bauarbeiter die Höhenarbeitsbescheinigung besitzen und vor dem Arbeiten in Höhen mit Sicherheitsschutzausrüstung ausgestattet sein.
Bei Arbeiten in der Höhe sollten Bauarbeiter Sicherheitshelme und Sicherheitsgurte und andere Schutzmaßnahmen tragen, und die Arbeit sollte mit hohem Hängen und geringer Nutzung durchgeführt werden.Es sollten Sicherheitsleute unten sein., und unerwünschtem Personal ist der Eintritt in den Arbeitsbereich strengstens untersagt.